Pflegegrad & Pflegegeld sicher beantragen

Inhalt

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad entscheidet darüber, ob und in welcher Größenordnung ein Versicherter durch die jeweils angehörige Pflegekasse Zuschüsse erhält. Der Pflegegrad muss durch den Medizinischen Dienst (MD) so ermittelt werden, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt werden kann. Pflegegrade erhalten demnach Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, z. B. Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten die Betroffenen im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Körperliche und psychisch/ kognitive Beeinträchtigungen werden beim neuen Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt. Geregelt wird dies mit dem neuen „Begriff der Pflegebedürftigkeit“ im § 14 SGB XI.

Wie erhalten denn nun Betroffene einen Pflegegrad und welche Geldleistungen stehen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad aus der Kasse zu?

Wir unterstützen Sie gern & führen Ihren Pflegegeldantrag zum Erfolg! 

Wir stellen gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Pflegegeldleistungen. oder helfen Ihnen gern auch bei einem Widerspruchsverfahren!

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend untersucht ein Gutachter des sogenannten MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ihre noch vorhandene Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt wird.

Geldleistungen bei Pflegegrad 1

Hilfsbedürftige mit dem Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich i. d. R. noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewerkstelligen.

Leistungsart Leistung/ Häufigkeit
Pflegegeld kein Anspruch
Pflegesachleistungen kein Anspruch
Tages- und Nachtpflege kein Anspruch
Kurzzeitpflege kein Anspruch
Verhinderungspflege kein Anspruch
Vollstationäre Pflege kein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/ mtl.
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/ mtl.
Hausnotruf 23 Euro/ mtl.
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/ Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/mtl.

Wir sorgen dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Pflegegrad erhalten & unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema häusliche Pflege!

Wann bekommen Sie Pflegegrad 2?

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.

Gutachter des MDKs oder MEDICPROOF berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Anders, als beim Pflegegrad 1, ist die Voraussetzung für Pflegegrad 2, dass bei der Begutachtung zwischen 27 – < 47,5 Punkte ermittelt wird.

Geldleistungen bei Pflegegrad 2

Versicherte mit dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.

Leistungsart Leistung/ Häufigkeit
Pflegegeld 316 Euro/ mtl.
Pflegesachleistungen 689 Euro/ mtl.
Tages- und Nachtpflege 689 Euro/ mtl.
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/ mtl.
Verhinderungspflege 1.612 Euro/ mtl.
Vollstationäre Pflege 770 Euro/ mtl.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/ mtl.
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/ mtl.
Hausnotruf 23 Euro/ mtl.
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/ Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/mtl.

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Melden Sie sich gern bei uns – wir sind für Sie da!

Wann bekommen Sie Pflegegrad 3?

Um die entsprechenden Leistungen aus dem Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen – so, wie bei der Erreichung aller Pflegegrade. Der Medizinische Dienst, kurz MD (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) prüft im Rahmen einer Begutachtung die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Anders, als beim Pflegegrad 2, ist die Voraussetzung für Pflegegrad 3 eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Geldleistungen bei Pflegegrad 3

Welchen Anspruch auf Leistungen haben Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 und wie viel Geld steht den Betroffenen zu? Ist der Pflegegrad zugesichert, stehen Ihnen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und diverse Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu:

Leistungsart Leistung/ Häufigkeit
Pflegegeld 545 Euro/ mtl.
Pflegesachleistungen 1.289 Euro/ mtl.
Tages- und Nachtpflege 1.289 Euro/ mtl.
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/ mtl.
Verhinderungspflege 1.612 Euro/ mtl.
Vollstationäre Pflege  1.262 Euro/ mtl.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/ mtl.
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/ mtl.
Hausnotruf 23 Euro/ mtl.
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/ Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/mtl.

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Wann bekommen Sie Pflegegrad 4?

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte – so, wie bei allen 5 Pflegegraden – zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des MDKs (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht. Anders, als beim Pflegegrad 3, ist die Voraussetzung für Pflegegrad 4, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden. Pflegegrad 4 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Mit dem Pflegegrad 4 stehen Versicherten vergleichsweise viele Leistungen der Pflegeversicherung zu, denn ihre Selbstständigkeit ist bereits sehr stark beeinträchtigt und sie sind daher auf Unterstützung angewiesen. Sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:

Leistungsart Leistung/ Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro/ mtl.
Pflegesachleistungen 1.612 Euro/ mtl.
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro/ mtl.
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/ mtl.
Verhinderungspflege 1.612 Euro/ mtl.
Vollstationäre Pflege  1.775 Euro/ mtl.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/ mtl.
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/ mtl.
Hausnotruf 23 Euro/ mtl.
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/ Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/mtl.

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Wann bekommen Sie Pflegegrad 5?

Mit dem Pflegegrad 5 bescheinigen Pflegekassen ihren Versicherten die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ und genehmigen damit die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse.

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte bzw. deren Angehörige zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend untersucht ein Gutachter des MDKs (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) die noch vorhandene Selbstständigkeit. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 bis 100 Punkte ermittelt werden.

Geldleistungen bei Pflegegrad 5

Mit anerkanntem Pflegegrad 5 sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen. Dementsprechend umfangreich sind auch die Pflegeleistungen, die ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. Sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:

Leistungsart Leistung/ Häufigkeit
Pflegegeld 901 Euro/ mtl.
Pflegesachleistungen 1.995 Euro/ mtl.
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro/ mtl.
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/ mtl.
Verhinderungspflege 1.612 Euro/ mtl.
Vollstationäre Pflege  2.005 Euro/ mtl.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/ mtl.
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/ mtl.
Hausnotruf 23 Euro/ mtl.
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/ Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/mtl.

Pflegegrad beantragen

So einfach funktioniert der Pflegegrad Antrag

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  • Vorbereitung zur Antragstellung eines Pflegegrades
  • Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
  • Widerspruchverfahren bei einem nicht bewilligtem Pflegegrad
  • Betreuung während des gesamten Antragsprozesses

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