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Schwerbehinderung – wir klären auf:
Menschen mit schweren Behinderung haben oft den Wunsch auf ein selbstbestimmtes Leben. Und sie haben auch das Recht dazu. Selbstbestimmt leben, bedeutet zum Beispiel: Selbst entscheiden zu können, wo und mit wem man wohnen, arbeiten und seine Freizeit verbringen möchte. Oft brauchen Menschen mit solch starken körperlichen Einschränkungen Unterstützung, damit sie so leben können, wie sie es tatsächlich möchten.
Was ist unter einem Behindertengrad zu verstehen?
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Ein Behindertengrad soll Menschen mit Behinderung, welche bei der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, entlasten. Doch wann liegt eigentlich eine Behinderung vor? Und welche Vorteile bringt die Anerkennung eines Behindertengrades? Wo und wie wird dieser beantragt?
GdB Tabelle – Grad der Behinderung
Die nachfolgende Tabelle, listet einige Krankheiten bzw. körperliche Einschränkungen auf, die zum jeweiligen Grad der Behinderung führen können.
Grad der Behinderung | Möglich bei |
---|---|
GdB 20 | Chronische Hepatitis (ohne klinisch-entzündliche Aktivität) |
GdB 30 | Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung |
GdB 40 | Homonyme Hemianopsie |
GdB 50 | Völliger Verlust der Nase |
GdB 60 | Anämie mit starken Auswirkungen |
GdB 70 | Mukoviszidose |
GdB 80 | Verlust des Kehlkopfes |
GdB 90 | Plasmozytom mit starken Auswirkungen |
GdB 100 | Lungentuberkulose (ansteckungsfähig) |
Habe ich Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag?
Ein ärztlicher Gutachter legt individuell den Grad der Behinderung fest. Dieser Grad ist für die Höhe Ihres Pauschalbetrages entscheidend. In nachstehender Tabelle sind einige verschiedenen Grade und ihre dazugehörigen Pauschalbeträge einzusehen:
Grad der Behinderung in % | Höhe der Pauschale |
---|---|
25-30 | 310 € |
35-40 | 430 € |
45-50 | 570 € |
55-60 | 720 € |
65-70 | 890 € |
75-80 | 1.060 € |
85-90 | 1.230 € |
95-100 | 1.420 € |
blinde, hilflose oder schwerstbedürftige Menschen | 3.700 € |
Gesetze im Netz – Schwerbehinderung:
Fragen Sie gern nach und erkundigen Sie sich zu Ihrer eigenen pflegerischen Situation – wir sind für Sie da:
- Beantragung von Hilfsmitteln