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Bundestag beschließt Pflegereform
Der Bundestag verabschiedete im Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) , mit dem unter anderem die Neuregelungen zur Pflege von der Koalition verknüpft worden waren:
- Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim,
- höhere Löhne für Pflegekräfte,
- eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund
Die Neuregelungen zur Pflege sollen 2022 greifen.
„Last-Minute Reförmchen“, so betitelt Peter Thelen vom Tagesspiegel die verabschiedeten Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege in Deutschland.
Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Kinderlose leicht steigen. Von Sozialverbänden, Gewerkschaftern, Pflegebetreibern und Opposition kam breiter Protest. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, eine dauerhaft bessere Bezahlung solle die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Klatschen und Bonuszahlungen seien wichtig, dies reiche aber eben nicht.
Pflegebedürftige entlasten
Heimbewohner sollen ab 1. Januar 2022 neben den Zahlungen der Pflegekasse einen neuen Zuschlag bekommen, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.
Pflegereform – Pflege wird besser bezahlt & der Beruf attraktiver
Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, wird das Bundesgesundheitsministerium einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vorgeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht.
Pflegekräfte bekommen mehr Verantwortung – sie sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Außerdem wird mit der Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.
Die wichtigsten Neuerungen in der häuslichen Pflege
Die wichtigsten Änderungen durch den neuesten Gesetzesentwurf vom 03. Juni 2021 im Bereich der häuslichen Pflege ergeben sich wie folgt:
- Erhöhung der Beiträge der Pflegekassen um 5 % für Pflegesachleistungen – jedoch erst ab dem 01.01.2022
- Geplante Erhöhung des Pflegegeldes und der Tagespflege gestrichen
- Geplante Zusammenfassung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum Entlastungsbudget verworfen
Erhöhung von Pflegesachleistungen
Mit der neuen Pflegereform 2021 sollen Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, finanziell stärker entlastet werden. Ab 01. Januar 2022 sollen daher die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht werden.
Schauen Sie bitte auch: Pflegegradtabellen – Pflegegrad 1-5 >>
Die ebenfalls um 5 Prozent geplante Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Tagespflege wurden aus dem neuesten Gesetzesentwurf vom 03. Juni 2021 gestrichen und vorerst bis 2025 eingefroren.
Pflegesachleistungen & 24-Stunden-Pflege
Ursprünglich sah das Gesetz zur Pflegereform außerdem vor, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für die 24-Stunden-Pflege verwendbar zu machen. Jedoch wurde auch diese geplante Änderung aus dem neuen Gesetzesentwurf vom 03. Juni 2021 gestrichen.